Die Frührente

Die Frührente wird auch als Erwerbsminderungsrente, welche mit gesundheitlichen Problemen zusammenhängt, oder als Altersrente nach der Arbeitslosigkeit bezeichnet. Die Bezahlung der Rente erfolgt durch die Gesetzliche Rentenversicherung. Um jedoch die Frührente beziehen zu können, müssen bestimmte Konditionen vollbracht werden. Die Rente erhält man im frühesten Fall mit 62 Jahren.

Um die Erwerbsminderungsrente in Anspruch nehmen zu können, muss der Betroffene zunächst einen vertrauenswürdigen Arzt aufsuchen und seine Leistungsunfähigkeit diagnostizieren lassen. Außerdem muss eine Zahlung von mindestens 15 Jahren in die Gesetzliche Rentenversicherung nachgewiesen werden. Voraussetzung ist gleichfalls eine bestehende Arbeitslosigkeit schon bei Beginn der Frührente.

Wer mit 58,5 Jahren den vorzeitigen Renteneintritt erwerben möchte, muss davor mindestens 58 Monate lang arbeitslos gewesen sein. 10 Jahre vor In-Kraft-Treten der Frührente müssen 8 Jahre davon Beiträge an die GRV entrichtet werden.

Der Unterschied zur normalen Rente liegt darin, dass die Frührente von Anfang an reduziert wird. Das heißt, dass der Rentner sein Leben lang eine gesenkte Rente erhält. Daraus ergibt sich eine monatliche Streichung der monatlichen Gesamtrente von 0,3%. Wer demnach die Rente 1 Jahr vor dem gesetzlichen Rentenalter beansprucht, bekommt also 12 x 0,3 = 3,6% Rentenabzug.